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jobcenter / Aufgaben und Ziele
Was ist das Jobcenter?
Gründung
Die ehemalige Arbeitsgemeinschaft SGB II für den Landkreis Kulmbach (ARGE SGB II Kulmbach) wurde im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum 01. Mai 2005 gegründet. Ihre Träger waren die Agentur für Arbeit Bayreuth sowie der Landkreis Kulmbach. Seit dem 01. Januar 2011 hat das Jobcenter Kulmbach die ehemaligen Aufgaben der ARGE übernommen. Träger des Jobcenters Kulmbach sind die Agentur für Arbeit Bayreuth/ Hof und der Landkreis Kulmbach.
Aufgabe

Das Jobcenter Kulmbach betreut Personen, die nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) einen Anspruch auf das Bürgergeld haben.

Diese ausschließlich aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung richtet sich nach der Bedürftigkeit des Arbeitsuchenden und den mit ihm in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Somit erhalten alle 15 bis 65 jährigen Arbeitsuchenden, die erwerbsfähig sind und keinen oder nur einen geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben, diese Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nicht erwerbsfähige Angehörige beziehen bei Bedürftigkeit das so genannte Sozialgeld.
Die Aufgabengebiete des Jobcenters Kulmbach sind in zwei große Fachbereiche unterteilt.

Auf der einen Seite deckt der Fachbereich Markt und Integration die Arbeitsvermittlung und das Fallmanagement ab und ist somit Anlaufstelle für Personen, die Unterstützung bei der Suche nach ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung benötigen.

Auf der anderen Seite wird in der Leistungsgewährung alles rund um das Thema Beantragung des Bürgergeldes einschließlich der Unterkunftskosten bearbeitet.

Um diese beiden großen Aufgabengebiete ranken sich noch verschiedene andere Aufgaben, wie die Unterhaltsheranziehung von getrennt Lebenden oder geschiedenen Hilfebedürftigen, das gesamte Spektrum der Abrechnung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Träger und des Bildungs- und Teilhabepaketes und nicht zuletzt besonders wichtig auch die Widerspruchs- und Klageangelegenheiten. Diese Auflistung ist nicht abschließend.