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Arbeitgeber / ESF-Lohnkostenzuschuss
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Viele langzeitarbeitslose Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und dankbar, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können. Mit entsprechenden Hilfestellungen können sie ihre Fähigkeiten entwickeln und gut in den Betrieb integriert werden.

Um diesen Menschen eine neue berufliche Perspektive zu eröffnen, bietet das ESF-Bundesprogramm Arbeitgebern, die einen langzeitarbeitslosen Menschen sozialversicherungspflichtig für mindestens 24 Monate einstellen, eine umfassende Unterstützung.

Sie als Arbeitgeber gewinnen damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die motiviert und dankbar für eine neue Chance sind.

Die Fähigkeiten dieser Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer werden in Ihrem Unternehmen schrittweise ausgebaut, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen zur Wertschöpfung Ihres Unternehmens bei. Hierfür bietet Ihnen das ESF-Bundesprogramm eine neue Unterstützung durch Coaching direkt in Ihrem Unternehmen

Die Fördervoraussetzungen

Förderfähig sind erwerbsfähige Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II, die

  • seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind,

  • das 35. Lebensjahr vollendet haben,

  • über keine verwertbare Berufsausbildung verfügen (ohne Berufsabschluss oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf und

  • bei denen eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf andere Weise voraussichtlich nicht erreicht werden kann.


 

Wie Sie sich beteiligen und was Sie erwarten können

Sie möchten in Ihrem Unternehmen einem oder mehreren Langzeitarbeitslosen eine Chance geben.

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden Ihnen persönlich vorgestellt und bei Bedarf im Vorfeld der Beschäftigung auf die Tätigkeit bei Ihnen vorbereitet, z.B. durch ein mit Coaching unterstütztes Praktikum.

Für das geminderte Leistungsvermögen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für den Einarbeitungsaufwand erhalten Sie als Ausgleich Lohnkostenzuschüsse von anfänglich 75 % des Arbeitsentgelts.

Die Coaches unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, sich in die Tätigkeit einzuarbeiten und in Ihr Unternehmen zu integrieren. Gemeinsam mit Ihnen wird ein Förderplan für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer erstellt, der konkrete Schritte zur nachhaltigen Integration in Ihrem Unternehmen enthält.

Dabei kann auch eine arbeitsplatzbezogene Qualifizierung Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihres neuen Mitarbeiters gefördert werden.



Sie haben Interesse?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem Jobcenter Kulmbach.

Sie erreichen uns telefonisch unter:

09221/82732-263 bzw. 09221/82732-300 oder

per E-Mail unter: Jobcenter-Kulmbach.Vermittlung@jobcenter-ge.de



Nähere Informationen erhalten Sie auch unter:

"ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit"-Website, BMAS-Website, ESF-Website des Bundes und der ESF-Website der EU-Kommission mit der Zielsetzung des ESF im Zeitraum 2014-2020.

 

Das Projekt wird im Rahmen des Programms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.