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jobcenter / Organe und Gremien
Organe und Gremien
Das Jobcenter Kulmbach wird durch zwei Organe geführt und gesteuert. Die Führung der Geschäfte erfolgt durch den Geschäftsführer. Dieser wird beaufsichtigt durch die Trägerversammlung.
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer des Jobcenters Kulmbach führt hauptamtlich die Geschäfte. Er vertritt das Jobcenter außergerichtlich und gerichtlich. Er hat die von der Trägerversammlung in deren Aufgabenbereich beschlossenen Maßnahmen auszuführen und nimmt an deren Sitzungen beratend teil. Er übt über die Beamten und Arbeitnehmer, denen im Jobcenter Tätigkeiten zugewiesen sind, die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse der Bundesagentur und des kommunalen Trägers und die Dienst- und Vorgesetztenfunktion, mit Ausnahme der Befugnisse zur Begründung und Beendigung der mit den Beamten und Arbeitnehmern bestehenden Rechtsverhältnisse, aus. Der Geschäftsführer ist Leiter der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn. Er wird für fünf Jahre bestellt.
Näheres zum Aufgabenbereich des Geschäftsführers kann der Vorschrift des § 44d SGB II entnommen werden.
Trägerversammlung
Die Trägerversammlung des Jobcenters Kulmbach entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten. Sie setzt sich aus insgesamt 6 stimmberechtigten Vertretern/innen der beiden Träger zusammen. Jeder der Träger entsendet drei stimmberechtigte Mitglieder. Die beiden Träger des Jobcenters Kulmbach haben sich darauf verständigt, dass Herr Landrat Klaus Peter Söllner den Vorsitz in der Zeit vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2020 innehat.
Die Trägerversammlung bestimmt die strategischen Leitlinien des Jobcenters Kulmbach im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und den Zielvorgaben des Bundes, des Landes und der Kommune.
Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.
Der Beirat
Der Beirat im Jobcenter Kulmbach ist ein weiteres wichtiges Gremium. Er unterstützt die Arbeit des Jobcenters Kulmbach im Rahmen der von der Trägerversammlung formulierten Ziele und berät die Geschäftsführung bei der Auswahl und Gestaltung, insbesondere der notwendigen Eingliederungsinstrumente. Er hat eine beratende Funktion. Der Beirat setzt sich aus Vertretern unterschiedlicher Institutionen des Landkreises Kulmbach zusammen.
Näheres zum Aufgabenbereich des Beirates kann der Vorschrift des § 18d SGB II entnommen werden.