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Leistungen / Einkommen und Vermögen
Einkommensbegriff
Das Jobcenter Kulmbach ist verpflichtet, alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruches zu berücksichtigen. Um Nachteile zu vermeiden, zeigen Sie daher bitte jeglichen Geldzugang umgehend an.

Hierzu zählen zum Beispiel:
  • Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikationen, Sonder- und Leistungsprämien etc.
  • Nebenverdienste, z.B. aus einem "450-Euro-Job" (bisher 400 Euro-Job)
  • Steuererstattungen (Lohnsteuerjahresausgleich)
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • Kindergeld
  • Unterhalt / Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld, dass nicht bei der Berechnung des Erziehungs- / Elterngeldes berücksichtigt wurde
  • Renten
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Eigenheimzulagen, soweit sie nicht nachweislich zur Finanzierung einer nicht als Vermögen zu berücksichtigenden Immobilie verwendet wird
  • Einmalige Einnahmen (Erbschaften, Geldgeschenke, Lottogewinne etc.)
  • Entlassungsgeld von Inhaftierten
  • Sachbezüge

Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Der Freibetrag wird jedem erwerbsfähigen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft eingeräumt, das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt. Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Freibetrages ist bei abhängig Erwerbstätigen das Bruttoeinkommen.
Ein Betrag in Höhe von 100 Euro ist grundsätzlich frei. Darüber hinaus bleibt ein weiterer prozentualer Anteil anrechnungsfrei, der sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens richtet.

Der Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro setzt sich zusammen aus Pauschalbeträgen für
  • angemessene private Versicherungen (z.B. Hausrat- und Haftpflichtversicherung)
  • Werbungskosten
  • Wegstreckenentschädigung
Den Grundfreibetrag übersteigende Kosten können erst ab einem Bruttoverdienst von mehr als 450 Euro berücksichtigt werden. Dazu sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Einkommen aus Selbstständigkeit
Wer selbstständig ist, muss besondere Voraussetzungen bei einem Antrag auf Bürgergeld beachten. Machen Sie sich zusammen mit Ihrem Ansprechpartner beim Jobcenter Kulmbach insbesondere mit dem Antragsvordruck EKS (Einkommen aus Selbstständigkeit) und den dazugehörigen Hinweisen vertraut.
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