Leistungen / Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus Familien, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten, können jetzt auch Hilfen für Bildung und Teilhabe beantragen und haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:
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Allgemeine Information- ein- und mehrtägige Ausflüge
- Zuschuss bei Mehraufwendungen für Mittagessen in KiTa, Schule oder Hort:
Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag und Essen. - Lernförderung (Nachhilfe):
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. - Schülerbeförderung:
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg.
Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht aus dem eigenen Budget bestritten werden und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, können diese Ausgaben erstattet werden. - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – Kultur, Sport, Mitmachen:
Mitgliedsbeiträge für Sportverein, Musikunterricht oder die Teilnahme an einer Freizeit können mit bis zu 10 Euro pro Monat bzw. maximal 120 Euro pro Jahr unterstützt und gefördert werden.
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- Jobcenter-Kundinnen und -Kunden stellen den Antrag beim Jobcenter Kulmbach.
- Wer Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhält, stellt seinen Antrag beim Landratsamt Kulmbach, Wohngeldstelle, Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach.
- Wer Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sowie Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG erhält, stellt seinen Antrag beim Landratsamt Kulmbach, Sozialhilfeverwaltung, Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach.
Nähere Informationen und Flyer zu den einzelnen Leistungen finden Sie unter den nachfolgenden Link:
Bildungspaket
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