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Arbeitgeber / Förderungen
Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber
Das Jobcenter Kulmbach verfügt über verschiedene Fördermöglichkeiten für alle Arbeitgeber, die arbeitslosen Menschen eine berufliche Perspektive bieten.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht perfekt den Anforderungen der Stelle entsprechen, können wir in vielen Fällen finanzielle Zuschüsse zahlen.
Arbeitserprobungen (Praktika) können für die Entscheidung über die fachliche und persönliche Eignung zukünftiger Mitarbeiter hilfreich sein.
Eingliederungszuschüsse
Arbeitgeber können bei der Einstellung von Mitarbeitern einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, wenn die Arbeitsleistung der Bewerberin oder des Bewerbers noch nicht den Anforderungen der Tätigkeit entspricht. Die exakte Höhe ist abhängig von der Abweichung der konkreten Arbeitsleistung im Vergleich zur Anforderung an den jeweiligen Arbeitsplatz. Damit soll die geminderte Leistungsfähigkeit finanziell ausgeglichen werden.

In Einzelfallentscheidungen wird geprüft, ob und in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Lohnkostenzuschüsse notwendig und angemessen sind.
Das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt besteht aus dem regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt zuzüglich einer Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20%.

Förderung für besondere Personengruppen
Für besondere Personengruppen, wie z. B. ältere Menschen über 50 Jahre, Schwerbehinderte oder Menschen mit Behinderungen können höhere Zuschüsse gezahlt werden.
Arbeitserprobung (Praktika)
Machen Sie sich ein Bild von Ihren zukünftigen Mitarbeitern
Bewerberinnen und Bewerber, deren Eignung nicht abschließend eingeschätzt werden kann, können eine Arbeitserprobung im Betrieb ableisten. Dieses Praktikum dient zur Feststellung der Eignung sowie von Fertigkeiten und Kenntnissen.

Als Arbeitgeber können Sie sich ein persönliches Bild von Bewerbern machen und so die persönlichen Eigenschaften und fachlichen Kenntnisse kennenlernen und dies in ihre Entscheidung mit einfließen lassen.
Arbeitsuchende haben dabei die Chance, ihre Kenntnisse aufzufrischen oder zu vertiefen und sich für den 1. Arbeitsmarkt zu empfehlen. Beide Seiten können ohne Risiko feststellen, ob sie zueinander passen.
Dem Unternehmen entstehen keine Kosten. Bewerberinnen und Bewerber werden weiter durch das Jobcenter Kulmbach finanziert.

Beachten Sie dabei, dass die Leistungen regelmäßig vor der Einstellung und/ oder dem Abschluss eines Arbeitsvertrages beantragt werden müssen. Darüber hinaus handelt es sich bei fast allen Unterstützungen um "Kann"-Leistungen. Dies bedeutet, dass auf die Gewährung dieser Leistungen kein Rechtsanspruch besteht, diese nur in Abhängigkeit von verfügbaren Haushaltsmitteln erbracht werden und in der Höhe variieren können.